Wo Ihr Sondereigentum aufhört
Gefühlt endet Ihr Eigentum an der Wohnungstür, rechtlich verläuft eine weitere Linie quer durchs Bad. Maßgeblich ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz, welche Aufgabe ein Bauteil hat. Dient es nur Ihrer Wohnung und lässt es sich ausbauen, ohne das Haus zu schwächen, gehört es Ihnen allein. Trägt oder dichtet es das Gebäude oder versorgt es weitere Wohnungen, bleibt es Sache aller, selbst hinter Ihren Fliesen. Sonderfälle regelt die Teilungserklärung.
| Sie entscheiden allein | Die Gemeinschaft entscheidet mit |
|---|---|
| Fliesen, Bodenbelag, Wandfarbe, Silikonfugen | Estrich samt der Abdichtung unter dem Belag |
| WC, Waschtisch, Wanne, Dusche und Armaturen | Steigleitung und Fallrohr, selbst in Ihrer Wand |
| Leitungen ab dem Abzweig in die Wohnung | Leitungen bis zum Abzweig samt Absperrventil |
| Badmöbel, Leuchten, Steckdosen, Innentüren | Badfenster, Lüftungsschacht, Tür zum Treppenhaus |
| Trennwände ohne tragende Funktion | Tragende Wände, Geschossdecke, Schallschutz |
Die erste Zeile überrascht viele: Der Estrich unter Ihren Füßen zählt zum Gebäude. Neue Fliesen auf altem Untergrund bleiben Ihre Sache. Erst wer den Estrich für einen neuen Aufbau aufnimmt, greift ins Gemeinschaftseigentum ein.



