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4,9 von 5bei Google für unseren Betrieb in HalleMeisterbetriebüber 10 Jahre Badbau in HalleMo–Fr 7–16:30 Uhrpersönlich erreichbar
HAL-Bad — zur Startseite HAL-Bad Badsanierung Halle ÜBER 10 JAHRE Meisterbetrieb für Badbau
Abnahme im fertigen Bad: Protokoll auf dem Klemmbrett, daneben eine neu gezogene Silikonfuge
Meisterbetrieb für Badbau

Gewährleistung bei der Badsanierung

Wer nach Jahren einen Riss oder Wasserfleck im Bad entdeckt, braucht zuerst den Abnahmetag. Ab diesem Datum laufen bei einer Sanierung fünf Jahre Gewährleistung, und Protokoll und Fotos entscheiden über Ihre Ansprüche.

4,9 von 5bei Googlefür unseren Betrieb in Halle

Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

Fünf Jahre Frist, gerechnet ab dem Abnahmetag

Für Mängel an einem sanierten Bad sieht § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB eine Frist von fünf Jahren ab der Abnahme vor. Eine Sanierung greift in das Gebäude ein: Abdichtung, Leitungen, Estrich und Fliesen werden fest mit dem Haus verbunden, und das zählt als Arbeit an einem Bauwerk. In Halle gilt dafür dasselbe Bundesrecht wie überall (Stand Oktober 2026).

Art des Auftrags Frist Beginn
Werkvertrag nach BGB mit Eingriff in Leitungen, Abdichtung oder Fliesen (Komplettbad, Badumbau) fünf Jahre Abnahme
Werkvertrag nach BGB, kleinere Arbeit ohne Eingriff in die Bausubstanz (etwa neue Duschabtrennung) in der Regel zwei Jahre Abnahme
VOB/B vereinbart, Auftraggeber ist ein Unternehmen (Bauwerk) vier Jahre Abnahme
VOB/B in vorformulierten Bedingungen gegenüber Verbrauchern (Kürzung meist unwirksam) fünf Jahre Abnahme

Gezählt wird vom Abnahmetag an: Nach einer Abnahme am 9. Juni 2026 endet die Frist mit Ablauf des 9. Juni 2031. Vor der Abnahme läuft noch keine Gewährleistung; bis dahin haben Sie den Anspruch, dass der Betrieb das Bad vertragsgemäß fertigstellt. Wo genau eine kleinere Arbeit ohne Eingriff in die Bausubstanz aufhört, entscheidet der Einzelfall.

Die VOB/B im Vertrag: vier Jahre auf dem Papier

Hinter dem Kürzel VOB/B steht ein Paket vorformulierter Vertragsbedingungen für Bauleistungen, kein Gesetz. Es gilt nur, wenn beide Seiten es in den Vertrag aufnehmen, und setzt in § 13 Absatz 4 Nummer 1 als Frist am Bauwerk vier Jahre an. Gemessen am BGB fehlt damit ein volles Jahr. Schäden an Abdichtung und Leitungen zeigen sich aber manchmal erst spät.

Gegenüber Privatkunden trägt diese Kürzung meist nicht. Ihre Sonderstellung hat die VOB/B nach § 310 Absatz 1 Satz 3 BGB nur im Geschäft mit Unternehmern; gegenüber Verbrauchern steht jede einzelne Klausel auf dem Prüfstand. Eine Verkürzung auf vier Jahre in vorformulierten Bedingungen ist nach § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff BGB meist unwirksam. Dann bleibt es bei fünf Jahren.

Praktisch nützt Ihnen dieser Streit wenig. Tropft es im fünften Jahr beim Nachbarn unten durch, wollen Sie eine Reparatur und keine Debatte über Klauseln. Gemacht ist die VOB/B für Auftraggeber vom Bau. Taucht sie in Ihrem Badangebot auf, lassen Sie sich erklären, warum.

Saniertes Bad mit ebenerdiger Dusche hinter einer Glaswand, Hänge-WC und Waschtisch mit Unterschrank in Holzoptik

Abnahmetermin: Was sich mit der Unterschrift ändert

Ins Abnahmeprotokoll gehören sechs Angaben

Im fünften Jahr ist das Protokoll das Papier aus der Bauzeit, nach dem Sie am ehesten suchen. Steht darin nur „ohne Beanstandung“, hilft es Ihnen dann nicht weiter.

  • Datum der Abnahme und Ende der Frist stehen beide als Kalendertag direkt untereinander.
  • Beide Vertragspartner mit Namen und Unterschrift, dazu die vereinbarte Leistung in Stichpunkten.
  • Offene Punkte einzeln mit Stelle und Erledigungstermin: nicht „Restarbeiten“, sondern etwa „Fuge an der Duschtasse rechts erneuern, bis 15. Juli“.
  • Ihr Vorbehalt. Jeder Mangel, den Sie bei der Abnahme kennen, gehört hinein, auch ein kleiner. Fehlt er im Protokoll, lässt sich später kaum noch belegen, dass Sie ihn rechtzeitig beanstandet haben.
  • Die Unterlagen: der Abdichtungsnachweis nach DIN 18534 für die Verbundabdichtung, die direkt unter den Fliesen liegt, dazu Datenblätter, Pflegehinweise und die Bezeichnung des Silikons für die spätere Erneuerung.
  • Fotos der offenen Wand mit Leitungsführung und Zollstock, aufgenommen vor dem Schließen der Vorwand.

Jede Seite bekommt ein unterschriebenes Exemplar. Bewahren Sie Protokoll, Rechnung und Fotos mindestens bis zum Fristende auf, am besten in einem Ordner mit den Datenblättern.

Mangel oder Abnutzung: Es zählt die Ursache

Ein Mangel ist alles, was schon bei der Abnahme vom Vereinbarten abwich, selbst wenn es erst im dritten Jahr sichtbar wird. Abnutzung entsteht dagegen erst durch den Gebrauch. Maßgeblich ist der Ursprung des Schadens, nicht das Datum, an dem er Ihnen auffällt.

Mangel: Der Betrieb haftet Abnutzung oder Pflege: Ihre Aufgabe
Gefälle stimmt nicht, in der Dusche bleibt Wasser stehen Kalkbelag auf Glas und Armatur
Hohl klingende Fliesen durch ein lückenhaftes Kleberbett Silikon wird mit den Jahren spröde
Abdichtung fehlt oder reicht nicht über den Spritzwasserbereich Dichtungen der Duschtür werden hart
Undichte Verbindung hinter der Vorwand Strahlregler und Armaturdichtungen nutzen sich ab
Risse in den Fliesenfugen wenige Wochen nach dem Einzug Haare und Seifenreste setzen Sieb und Siphon zu
WC-Element nicht fest verankert, die Keramik wackelt Filter des Lüfters verstauben, das Lager wird laut
Duschtür schleift bereits bei der Übergabe Fuge verfärbt, aber geschlossen

Daneben gibt es Schäden aus der Nutzung. Schimmel bei intakter Abdichtung geht meist auf zu wenig Luftwechsel zurück; dagegen hilft ein Lüfter, siehe Lüftung im Bad. Scheuermilch zerkratzt Chrom, säurehaltige Reiniger machen Naturstein matt. Solche Folgen deckt keine Gewährleistung.

Silikonfugen: Der Betrieb haftet für die Ausführung

Die elastische Fuge in Raumecken, am Wannenrand und rund um die Duschtasse ist nach DIN 52460 eine Wartungsfuge. Sie nimmt Bewegungen zwischen Bauteilen auf, ist aber kein Teil der Abdichtung und wird deshalb geprüft und bei Bedarf erneuert.

Geschuldet ist die fachgerechte Ausführung: eine Fuge von mindestens 5 Millimetern Breite auf sauberem, trockenem Grund, hinterlegt mit einer Rundschnur, damit das Silikon nur an zwei Seiten haftet und sich dehnen kann, ohne abzureißen. An Naturstein verwenden wir neutral vernetzendes Silikon, weil essigvernetzendes darin Flecken hinterlassen kann. Reißt eine Fuge nach wenigen Wochen ab, fehlt einer dieser Punkte, und wir bessern sie nach.

Dass eine Fuge nach Jahren noch aussieht wie am ersten Tag, schuldet niemand. Eine Erneuerung kostet je nach Fugenlänge meist 150 bis 400 Euro bei rund zwei Stunden Arbeit; anschließend sollte die Dusche einen Tag lang trocken bleiben. Den Preis erhalten Sie als Festpreis, nachdem wir die Fugen kostenlos angesehen haben.

Einfamilienhaus der 1960er Jahre mit Holzbalkon, breiter Fensterfront und einer Birke im Garten

Belege: Fotos und Protokoll tragen die Beweise

Mangel bemerkt: fünf Schritte, eins nach dem anderen

Bei einem Mangel lohnt sich Ruhe statt Eile. Die fünf Schritte hängen rechtlich zusammen; wer einen auslässt, kann Rechte verlieren, die sonst bestünden.

  1. Mangel schriftlich anzeigen. Am besten per E-Mail, mit Datum, Stelle im Bad, kurzer Beschreibung und einigen Fotos.
  2. Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Geben Sie dem Betrieb Gelegenheit, selbst nachzubessern; meist sind zehn Tage bis zwei Wochen angemessen, bei austretendem Wasser deutlich weniger.
  3. Die Nachbesserung ermöglichen. Ein fremder Handwerker vorab erschwert später die Klärung, wer den Schaden verursacht hat.
  4. Nach Ablauf der Frist beraten lassen. Welche Rechte dann greifen, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Klären Sie das anwaltlich, bevor Sie einen anderen Betrieb beauftragen oder Geld zurückhalten.
  5. Kosten belegen. Sammeln Sie Rechnungen, Kostenvoranschläge und Fotos in einem Ordner; mit ihnen lässt sich später beziffern, was die Beseitigung des Mangels kostet.

Behalten Sie dabei das Fristende aus dem Protokoll im Blick. Bemerken Sie einen Mangel kurz davor, lassen Sie sofort prüfen, wie sich Ihre Ansprüche sichern lassen; eine Meldung per E-Mail allein reicht dafür oft nicht.

Keine Reaktion vom Betrieb: vier belegbare Wege

Meldet sich der Betrieb weder am Telefon noch per E-Mail, zählt nur noch, was Sie später vorlegen können. Jeder der folgenden Wege hinterlässt ein Schriftstück.

  • Nachfrist per Einschreiben. Darin kündigen Sie gleich an, was nach ihrem Ablauf geschieht.
  • Kostenvoranschlag eines zweiten Betriebs. Er beziffert, was Vorschuss oder Minderung ausmachen.
  • Anfrage bei der Handwerkskammer. Für Betriebe aus Halle und dem Saalekreis ist die Handwerkskammer Halle (Saale) zuständig. Fragen Sie dort schriftlich nach, welche Hilfe sie bei einem Streit mit einem eingetragenen Betrieb anbietet.
  • Gutachten eines Sachverständigen. Er hält den Zustand fest, bevor sich etwas verändert. Ob dafür ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, klärt eine anwaltliche Beratung; als Vorschuss fallen dabei meist 1.500 bis 3.000 Euro an.

Solche Auseinandersetzungen ziehen sich oft über viele Monate, während das Fristende näher rückt. Einen Mangel im vierten Jahr melden Sie deshalb sofort, und fragen Sie früh bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, denn manche Verträge nehmen Bausachen aus.

Insolvenz des Betriebs: vorsorgen beim Vertragsschluss

Geht ein Betrieb in die Insolvenz, lässt sich ein Mangel aus seiner Arbeit meist kaum noch durchsetzen, und ein halbfertiges Bad bleibt im schlimmsten Fall liegen. Was dann gilt, klärt im Ernstfall eine anwaltliche Beratung. Vorsorgen können Sie nur beim Vertragsschluss, mit diesen vier Punkten:

  • 5 Prozent Sicherheitseinbehalt: Diesen Anteil der Schlussrechnung behalten Sie bis zum Fristende, es sei denn, der Betrieb löst ihn durch eine Gewährleistungsbürgschaft ab. Bei 17.000 Euro sind das 850 Euro.
  • Abschläge nach Baufortschritt statt Vorkasse. Vorab überweisen Sie höchstens den Wert des bestellten Materials.
  • Herstellergarantien auf Armaturen, Keramik, Duschabtrennung und Lüfter gelten unabhängig vom Betrieb weiter. Legen Sie Belege und Datenblätter deshalb zum Protokoll.
  • Betriebshaftpflicht. Sie springt meist für Folgeschäden ein, etwa Wasser in der Decke darunter, nicht für die Nachbesserung selbst. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss den Versicherungsnachweis zeigen und legen Sie eine Kopie zu den Unterlagen.

Eine Garantieurkunde ohne Bürgschaft dahinter hilft in diesem Fall nicht, denn sie verschwindet mit dem Betrieb. Woran Sie vor Vertragsschluss erkennen, ob ein Anbieter in fünf Jahren noch greifbar ist, steht unter Bad günstig sanieren.

Was unsere Gewährleistung nicht umfasst

Waschtisch, WC oder Armatur aus Ihrer eigenen Online-Bestellung bauen wir nicht ein: Wir hafteten für die Montage, der Händler für das Produkt, und im Schadensfall zeigte jeder auf den anderen. Die Objekte wählen Sie stattdessen mit uns aus, gern nach Ihrer Vorauswahl. Baustellen, die ein anderer Betrieb begonnen hat, übernehmen wir ebenfalls nicht, weil sich später kaum klären ließe, wessen Arbeit einen Schaden ausgelöst hat.

Nicht abgedeckt sind außerdem Wartungsfugen, die Reinigung von Glas, Armaturen und Naturstein sowie Schimmel durch zu seltenes Lüften. Wünschen Sie eine Ausführung, die wir fachlich ablehnen, etwa neue Fliesen auf alte ohne frische Abdichtung, melden wir vorher schriftlich Bedenken an. Umgesetzt wird so etwas nur mit Ihrer schriftlichen Bestätigung, und für genau diesen Punkt entfällt dann unsere Haftung.

Angebot und Protokoll: vor dem Vertrag mit uns prüfen

Als Meisterbetrieb für Badbau in Halle tragen wir im Protokoll Ihres neuen Bades neben dem Abnahmedatum gleich das Fristende ein. Fragen zu Fristen und Vertrag klären wir vor der Unterschrift, telefonisch erreichbar Mo–Fr 7–16:30 Uhr.

Prüfen Sie ein vorliegendes fremdes Angebot vor allem auf zwei Punkte: einen Hinweis auf die VOB/B und eine Regel zum Sicherheitseinbehalt. Unser eigenes Angebot beruht auf einem kostenlosen, unverbindlichen Ersttermin bei Ihnen oder per Videocall; danach liegt Ihnen ein schriftliches Festpreis-Angebot vor. Wie Bauzeit und Abnahmetermin ablaufen, zeigt Badsanierung Ablauf, die Preisspannen stehen unter Badsanierung Kosten. In einer Eigentumswohnung klären Sie außerdem, welche Bauteile Ihnen gehören und welche der Gemeinschaft, siehe Bad in der Eigentumswohnung.

Kommen Sie mit einem Mangel aus einem fremden Auftrag nicht weiter, rufen Sie uns unter 01579 2834947 an — oft lässt sich schon am Telefon einschätzen, ob es um einen Mangel oder um Abnutzung geht.

Häufige Fragen

Wie viele Jahre haftet ein Betrieb für eine Badsanierung?

Fünf Jahre, gerechnet ab der Abnahme, wenn ein Werkvertrag nach BGB besteht und Leitungen, Abdichtung oder Fliesen erneuert werden (Stand Oktober 2026). Grundlage ist § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB, denn ein so saniertes Bad gilt als Bauwerk. Wird nur etwa die Duschabtrennung getauscht, sind es in der Regel zwei Jahre. Wie Ihr Vorhaben einzuordnen ist, klären wir im kostenlosen Ersttermin.

Gelten bei einer Badsanierung vier oder fünf Jahre?

In aller Regel fünf, wenn nichts anderes als das BGB vereinbart ist. Eine kürzere Frist findet sich nur in der VOB/B, ein Paket privater Vertragsbedingungen, das ausdrücklich einbezogen sein muss. Bei Verbrauchern hält diese Kürzung in vorformulierten Bedingungen meist nicht, denn § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff BGB begrenzt solche Verkürzungen. Ein vorliegendes Angebot sehen wir uns im Ersttermin gern mit an.

Wann beginnt die Gewährleistungsfrist nach dem Badumbau?

Am Tag der Abnahme, nicht mit dem Rechnungsdatum und nicht mit dem letzten Arbeitstag auf der Baustelle. Gezählt wird auf den Tag genau: Nach einer Abnahme am 9. Juni 2026 endet die Frist mit Ablauf des 9. Juni 2031. Beide Daten tragen wir deshalb nebeneinander ins Protokoll ein; mehr dazu im kostenlosen Ersttermin.

Was bewirkt die Abnahme des Bades?

Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, bei einer Sanierung mit Eingriff in Leitungen, Abdichtung oder Fliesen also die fünf Jahre (§ 634a Absatz 2 BGB). Sie erklären damit, dass Sie das Bad als im Wesentlichen vertragsgemäß annehmen; vorher gilt Ihr Anspruch auf Fertigstellung. Alles, was beim Rundgang auffällt, gehört ins Protokoll. Wir planen für die Abnahme einen gesonderten Termin mit 45 bis 60 Minuten ein.

Welche Angaben gehören ins Abnahmeprotokoll?

Sechs: Abnahmetag und Fristende, Namen und Unterschriften, offene Punkte mit Stelle und Erledigungsdatum, Ihr Vorbehalt, die Unterlagen samt Abdichtungsnachweis nach DIN 18534 sowie Fotos der noch offenen Wand. Den Vorbehalt sollten Sie nie auslassen: Ein Mangel, den Sie bei der Abnahme kannten, aber nicht notiert haben, lässt sich später kaum noch als rechtzeitig beanstandet belegen. Ein Muster zeigen wir im Ersttermin.

Fallen Silikonfugen unter die Gewährleistung?

Für die Ausführung ja, für die Lebensdauer nein. DIN 52460 ordnet die elastischen Fugen als Wartungsfugen ein, die geprüft und bei Bedarf erneuert werden. Löst sich eine Fuge schon in den ersten Wochen, liegt ein Mangel vor. Altert sie dagegen mit den Jahren, ist die Erneuerung Wartung und kostet je nach Länge meist 150 bis 400 Euro. Einen Festpreis erhalten Sie nach einer kurzen Sichtung.

Woran erkennt man, ob ein Mangel oder Verschleiß vorliegt?

Entscheidend ist die Ursache: Lag der Fehler schon bei der Abnahme vor, ist es ein Mangel; entsteht er erst durch Gebrauch, ist es Verschleiß. Falsches Gefälle, Hohlstellen unter Fliesen oder Lücken in der Abdichtung zählen deshalb zu den Mängeln, selbst wenn sie erst nach Jahren auffallen. Kalk, spröde Fugen, harte Türdichtungen und ein zugesetztes Sieb sind Pflegesache. Unklare Fälle sehen wir uns gern vor Ort an.

Was gilt, solange das Bad noch nicht abgenommen ist?

Dann läuft noch keine Gewährleistungsfrist, denn sie beginnt nach § 634a Absatz 2 BGB erst mit der Abnahme. Bis dahin haben Sie Anspruch darauf, dass der Betrieb das Bad vertragsgemäß fertigstellt. Offene Punkte halten Sie am besten schriftlich fest, mit Stelle, Foto und Datum, und unterschreiben die Abnahme erst nach dem gemeinsamen Rundgang. Tipps zur Fotodokumentation geben wir im Ersttermin.

Was kann ich tun, wenn ein Handwerker den Mangel nicht beseitigt?

Zuerst eine schriftliche Frist zur Mängelbeseitigung setzen, meist zehn Tage bis zwei Wochen, bei austretendem Wasser kürzer. Läuft sie ungenutzt ab, lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie einen anderen Betrieb beauftragen oder Geld zurückhalten; welche Rechte greifen, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Fotos, Protokoll und ein Kostenvoranschlag eines zweiten Betriebs helfen dabei. Ob ein Mangel oder Abnutzung vorliegt, schätzen wir gern vor Ort ein.

Was passiert mit der Gewährleistung, wenn der Betrieb insolvent wird?

Dann lässt sich ein Mangel aus seiner Arbeit meist kaum noch durchsetzen; was im Einzelfall gilt, klärt eine anwaltliche Beratung. Vorsorge ist nur im Vertrag möglich: ein Einbehalt von 5 Prozent bis zum Fristende, den eine Bürgschaft ablösen kann, und Abschläge nach Baufortschritt. Herstellergarantien gelten unabhängig vom Betrieb weiter. Worauf Sie im Vertrag achten sollten, besprechen wir im Ersttermin.

Erfahrungen

Bewertungen bei Google

Hinter jedem Bad stehen über 10 Jahre Badbau in Halle. Ob die Arbeit gepasst hat, entscheiden danach Kundinnen und Kunden mit ihrer Bewertung bei Google, und daran messen wir uns.

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Bemusterung für eine Badsanierung in Halle: Fliesenmuster in Steinoptik, schwarze Wandarmatur und Musterfächer
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Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben, oder rufen Sie einfach an. Wir kommen vorbei, sehen uns an, was geht, und nennen Ihnen einen Festpreis — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

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