Fragen, die vor dem Auftrag oft fallen
Kann die Schlussrechnung das Angebot übersteigen?
Bei den planbaren Arbeiten nicht. Sobald wir Leitungen, Decke und Elektrik beim Besuch vor Ort geprüft haben, gilt der Festpreis. Mögliche Überraschungen im Altbau, etwa ein Rest Bleirohr im Schacht, nennt das Angebot vorab als Bedarfsposition mit Betrag; sie kommt nur hinzu, wenn sie tatsächlich nötig wird.
Wie viele Arbeitstage fällt das Bad aus?
Meist zehn bis fünfzehn Arbeitstage in einem Zug bei einem Komplettbad. Ein neuer Estrich verlangt zusätzlich Trockenzeit, die sich nicht abkürzen lässt. Beide Fristen stehen im Angebot. So wissen Sie schon beim Unterschreiben, wann Sie wieder duschen können.
Wer koordiniert die einzelnen Gewerke?
Das machen wir. Installateur, Fliesenleger, Elektriker und Maler arbeiten nach einem gemeinsamen Zeitplan, den wir erstellen und überwachen. Termine zwischen verschiedenen Firmen abzustimmen, bleibt Ihnen erspart.
Darf die Wand zur früheren Kammer fallen?
Bei einer nichttragenden Wand innerhalb Ihrer Wohnung meist ja, wobei Mieter vorher die Zustimmung des Vermieters einholen müssen. Für eine tragende Wand ist ein Statiker nötig, unter Umständen auch die Bauaufsicht, und wer ins Gemeinschaftseigentum eingreift, braucht einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Im Einzeldenkmal sprechen wir außerdem mit der Abteilung Denkmalschutz, bevor wir das Angebot schreiben.
Dürfen wir Fliesen und Armaturen selbst aussuchen?
Gern. Die Sanitärausstattung erscheint dann als Budgetbetrag in einer eigenen Position. Zur Bemusterung zeigen wir Ihnen die Fliesen bei dem Licht, das später im Bad leuchtet, weil eine Oberfläche unter hohen Decken anders wirken kann als im Ausstellungsraum.
Lohnt sich die Sanierung in einer vermieteten Wohnung?
Häufig ja. Bei Besichtigungen ist das Bad der Raum, auf den Interessenten am genauesten schauen. Steuerlich bringt § 35a EStG hier nichts, denn bei Vermietung zählen die Kosten zu den Werbungskosten; für ein Baudenkmal kann § 7i EStG in Frage kommen (Stand Oktober 2026). Die Einordnung übernimmt Ihr Steuerberater, die passende Rechnung stellen wir.