Alte Rohre in Wand und Steigstrang
In Gründerzeithäusern treffen Sie meist auf drei Rohrwerkstoffe. Weil manche Steigleitungen
noch sichtbar auf dem Putz verlaufen, lässt sich vor Ort oft schon abschätzen, was
hinter den Fliesen liegt.
Blei. Bis in die Siebzigerjahre verbaut; Wasser daraus kann mehr Blei enthalten als die
erlaubten 0,010 Milligramm je Liter. § 17 Trinkwasserverordnung verlangte, Bleileitungen bis 12. Januar
2026 zu entfernen oder stillzulegen; eine Fristverlängerung kann nur das Gesundheitsamt gewähren.
Zum 12. Januar 2028 sinkt der zulässige Wert auf die Hälfte, 0,005 Milligramm (Stand Oktober
2026). Liegt hinter der geöffneten Wand Blei, bauen wir es aus.
Verzinkter Stahl. Setzt sich von innen mit Rost zu, der Querschnitt wird enger, und
nach längerer Standzeit läuft braunes Wasser. Nach meist 40 bis 50 Jahren hat ein solches Rohr
seine Lebensdauer erreicht.
Kupfer. Ist langlebig und kann häufig bleiben. Ob das für Ihre Leitung gilt, hängt
vom Zustand der Lötstellen und Verbinder ab, nicht vom Alter des Hauses.
Wichtig ist, wo Ihre Zuständigkeit endet. Ab dem Abzweig in Ihre Wohnung sind Sie für die
Leitung verantwortlich, für den Steigstrang im Schacht das Haus. Bleibt ein alter Strang, während
in der Wohnung neue Rohre entstehen, fließt das trübe Wasser trotzdem aus den neuen Armaturen.
Klären Sie das vor Baubeginn: als Eigentümer mit der Eigentümerversammlung, als Mieter mit dem
Vermieter, dessen Erlaubnis Sie für jeden Umbau brauchen.
Bei der Elektrik ist es ähnlich. Oft speist eine einzige Altleitung ohne Schutzleiter das ganze
Bad, einen Fehlerstromschutzschalter gibt es nicht. Deshalb gehört eine eigene Zuleitung vom
Zählerschrank dazu. Im fertigen Bad sieht man diese Arbeit nicht. Weglassen kann man sie trotzdem
nicht.