Der III. Wohnkomplex entstand von 1969 bis 1972, der IV. von 1971 bis 1974. Von 1973 bis 1977 folgte das Wohngebiet Gimritzer Damm, zunächst als VII. und VIII. Wohnkomplex geplant und von der Magistrale geteilt. Im IV. Wohnkomplex tragen die Blöcke Nummern der Hunderterreihe, im III. der Zweihunderterreihe. Für das Bad ergeben sich drei Lagen.
Das Innenbad im P2-Block
Den Großteil des Bestands bilden Blöcke vom Typ P2, die das Plattenwerk Halle-West ab 1970 als IW 70-P2 und ab 1976 als IW 76-P2 lieferte. Das Bad liegt innen und grenzt an den Installationsschacht, in dem Wasser, Abwasser und meist auch die Abluft verlaufen. Ob es als fertige Zelle eingesetzt wurde oder zwischen Wandplatten entstand, zeigt sich erst bei der Besichtigung. Darüber liegt eine Decke aus Stahlbeton. Um dieses Bad geht es auf dieser Seite vor allem.
Hochhaus und Hochhausscheibe
Hinzu kommen die Hochhäuser. Im IV. Wohnkomplex stehen Ypsilon-Hochhäuser in Großplattenbauweise, eines davon als Doppel-Ypsilon, und 1977 wurde im III. Wohnkomplex mit Block 224 das erste Punkthochhaus mit 22 Geschossen fertig. Einen Sonderfall bilden die fünf Hochhausscheiben im Zentrum. Sie bestehen nicht aus Platten, sondern wurden monolithisch in Schalungsbeton gegossen. Die Merkmale einer Sanitärzelle gelten dort nicht ohne Weiteres, deshalb sehen wir uns diesen Bestand stets einzeln an.
Das schon einmal erneuerte Bad
Nach 1990 wurden viele Häuser gedämmt, einige im Stadtumbau abgerissen, und die Eigentümer erneuern Trinkwasser- und Abwasserleitungen hausweise. Das Bad in der Wohnung kommt dabei nicht zwingend mit. Hat es nach 1990 neue Fliesen bekommen, wirkt es auf den ersten Blick ordentlich. Unter dem Belag liegt dann aber eine Abdichtung nach dem Stand jener Jahre, und die Silikonfugen sind meist verbraucht.
Eine Genehmigung nach einer Erhaltungssatzung brauchen Sie für Ihr Bad in der Nördlichen Neustadt nicht. Halle hat für zahlreiche Viertel städtebauliche Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB beschlossen, das Stadtviertel gehört nach unserer Recherche nicht dazu. Eine soziale Erhaltungssatzung gilt in Halle nach unserer Recherche ebenfalls nicht. Ob umgebaut wird, entscheidet damit der Eigentümer, und das ist im Plattenbau meist ein Wohnungsunternehmen.
Auch der Denkmalschutz spielt für die Wohnung kaum eine Rolle. Im Jahr 2006 wurde erwogen, Halle-Neustadt als Ganzes unter Schutz zu stellen; verfolgt wurde das nicht. Als Einzeldenkmal gilt die Sporthalle im Bildungszentrum mit ihren HP-Schalen, also doppelt gekrümmten Dachflächen aus Beton. Steht ein Haus doch einmal in der Denkmalliste, gilt bei uns eine feste Regel: Am Baudenkmal stimmen wir die Arbeiten vor Beginn mit der Abteilung Denkmalschutz der Stadt ab; das ist auch Voraussetzung für die Steuerbescheinigung.